Rechtsschutz
Sollte es einmal zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, schützt Sie eine Rechtsschutzversicherung vor den Kosten.
Für Ihre Absicherung kalkuliert die Rechtsschutzversicherung Ihre speziellen Bedürfnisse mit ein – privat wie beruflich.
- unterschiedliche Selbstbeteiligungsvarianten
- hohe Deckungssumme im Rechtsschutzfall und Strafverfolgungskaution
- Ergänzungsbaustein Vermieterrechtsschutz möglich
- Privatrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz auch als Einzelabsicherung möglich
Es besteht umfassender Schutz für Streitigkeiten aus der gewerblichen, selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit bzw. für Streitigkeiten des versicherten Unternehmens. Sobald aktives Zurwehrsetzen erforderlich ist, trägt die Firmenrechtsschutzversicherung das Kostenrisiko und erbringt oder vermittelt Dienstleistungen zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen z. B. bei:
- Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche
- Verteidigung gegen straf-, ordnungswidrigkeits- oder standesrechtliche Vorwürfe
- Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen
- Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen
Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen:
- aufgrund von Rechtsschutzfällen, die Sie vorsätzlich und rechtswidrig verursacht haben, es sei denn, dass es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt.
- dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks