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Schadenmeldung

  • 1

    Dokumentieren Sie den Schaden

    Dokumentieren Sie den Schaden so ausführlich wie möglich, ggf. durch Protokolle, Fotos, Skizzen, Rechnungen, Verträge, etc.

    Sie können so unmittelbar zu einer sachgerechten und schnellen Bearbeitung beitragen.

  • 2

    Melden Sie uns den Schaden so schnell wie möglich

    Hier haben Sie die Möglichkeit, den Schaden jederzeit rasch und unkompliziert zu melden.

    Bitte halten Sie dafür Ihre Kunden- und Versicherungsscheinnummer bereit.

    Sofern unbedingt Sofortmaßnahmen ergriffen werden müssen, kontaktieren Sie bitte die Schadenabteilung vorab telefonisch.

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    Berufshaftpflichtversicherung

    Hier können Sie das Schadenanzeigeformular ausfüllen und anschließend ausdrucken. Senden Sie uns das ausgefüllte und unterzeichnete Formular dann per Post, Fax oder E- Mail zu und fügen Sie die für den Schaden relevanten Unterlagen bei.

    Schadenanzeigeformular

    Hinweis

    Sie benutzen ein Mobilgerät. Am einfachsten ist die Schadensmeldung mit einem Desktop-Computer.

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    Mit ein paar wenigen Angaben können Sie den Schaden online melden. Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie von uns eine Bestätigung.

    Schadenmelder starten

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    Die Berufshaftpflichtversicherung bietet Ihnen im Schadenfall Abwehrschutz bei unbegründeten Ansprüchen und die Regulierung begründeter Forderungen. Um diesen wertvollen Versicherungsschutz nicht unnötig zu gefährden, sollten Sie im Schadenfall einige wichtige Verhaltensregeln beachten:

    •  Wann sollten Sie einen Schadenfall melden?

      Im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung haben Sie einen Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn Sie wegen eines Vermögensschadens von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

      Sie sollten einen Schadenfall daher melden

      • bei Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte
      • bei konkreter Inanspruchnahme auf Schadensersatz bei erkanntem eigenem Fehler, der nicht mehr behoben werden kann, ohne dass es zu einem Schaden kommt
      • bei gerichtlicher Inanspruchnahme z.B. durch Klageverfahren, Streitverkündung etc.

      Jeder Schadenfall sollte unverzüglich gemeldet werden.

      Bei gerichtlichen Verfahren ist aufgrund der häufig sehr kurz gesetzten Fristen, eine sofortige Meldung unbedingt erforderlich. Durch rechtzeitige Reaktion können Nachteile, die allein durch Fristversäumnisse entstehen, vermieden werden.

      Achtung: Wird ein Schadensersatzanspruch mittels Mahnbescheid geltend gemacht, müssen Sie auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Versicherer unverzüglich Widerspruch in voller Höhe gegen den Mahnbescheid einlegen.

      Häufig unterbleibt eine frühzeitige Schadenmeldung in der Annahme, für einen behaupteten Schadenfall nicht verantwortlich zu sein. Bedenken Sie bitte, dass Ihre persönliche Einschätzung falsch sein kann. Durch eine verspätete Meldung gefährden Sie nicht nur Ihren Versicherungsschutz, sondern verschlechtern u.U. auch Ihre Haftungssituation.

      Außerdem steht Ihnen über die Berufshaftpflichtversicherung der Abwehrschutz bei unbegründeten Ansprüchen zu. Gerade wenn Sie der Meinung sind, nicht verantwortlich zu sein, ist eine frühzeitige Meldung sinnvoll, damit erfahrene und qualifizierte Experten Sie von Anfang an bei der Abwehr unterstützen können.

      Auch wenn dem Versicherer im Schadenfall ein Weisungsrecht zusteht, so werden die Entscheidungen und das weitere Vorgehen nach Möglichkeit vorab mit Ihnen abgestimmt. Sie sollten allerdings ohne vorherige Zustimmung oder Anweisung des Versicherers keinerlei Haftungsanerkenntnis abgeben oder Kosten auslösende Maßnahmen ergreifen, da die daraus resultierenden Folgen unter Umständen von Ihnen selbst zu tragen wären.

    •  Wann kann ein Rechtsanwalt oder Gutachter hinzugezogen werden und wer übernimmt die Kosten?

      Da die Schadenbearbeitung durch qualifizierte und erfahrene Sachbearbeiter erfolgt, ist die Hinzuziehung externer Rechtsanwälte grundsätzlich nicht erforderlich. Sollte es im Einzelfall gleichwohl sinnvoll oder in gerichtlichen Verfahren gar zwingend erforderlich sein, einen externen Rechtsanwalt zu beauftragen, so wird der Versicherer im Rahmen des Weisungsrechts einen geeigneten Rechtsanwalt auswählen und diesen für Sie mandatieren. Gleiches gilt für die Einschaltung eines (Privat-) Gutachters. In beiden Fällen kann der Versicherer auf eine große Auswahl erfahrener Spezialisten zurückgreifen.

      Erteilen Sie bitte dem beauftragten Rechtsanwalt / Gutachter alle notwendigen Auskünfte und Informationen, um eine möglichst erfolgreiche Vertretung Ihrer Interessen zu gewährleisten.

      Da der Rechtsanwalt / Gutachter Ihre Interessen vertritt, werden die Kostenrechnungen auf Sie ausgestellt. Erfolgte die Beauftragung auf Anweisung oder mit Zustimmung des Versicherers, so übernimmt dieser - im Rahmen der zugrundeliegenden Gesetze und Bedingungen - die anfallenden Kosten. Sofern Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, beschränkt sich die Übernahme des Versicherers auf die Netto-Kosten.

    •  Was ist ein Verstoß?

      Anders als in der gewöhnlichen Haftpflichtversicherung ist in der Berufshaftpflichtversicherung von Rechtsanwälten / Steuerberatern der Versicherungsfall nicht das Schadenereignis, sondern der in den Versicherungszeitraum fallende Verstoß, für dessen Folgen ein Dritter den Versicherungsnehmer in Anspruch nimmt.

      Zu den typischen Arten des Verstoßes zählen Fristversäumnisse, Beratungsfehler etc..

      Ein solcher Verstoß wird zum Versicherungsfall, wenn er zu schädlichen Auswirkungen führt, die Haftpflichtansprüche gegen den Rechtsanalt / Steuerberater zur Folge haben könnten. 

    •  Welche Folgen hat die Regulierung eines Schadenfalls?

      Muss im Schadenfall eine Entschädigung gezahlt werden, so müssen Sie sich daran mit Ihrer versicherungsvertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung beteiligen.

      Die Zahlung des Versicherers erfolgt grundsätzlich durch Überweisung.

      Sofern dem Versicherungsvertrag ein Schadenfreiheitsrabatt zugrunde liegt, erfolgt im Falle einer Entschädigungszahlung eine Rückstufung. Diese kann sich in einem Mehrbeitrag für die Zukunft auswirken oder unter Umständen zu einer Aufrechnung mit rückwirkend berechnetem rückstufungsbedingten Mehrbeitrag führen. In letzterem Fall wird die Entschädigungsleistung des Versicherers um den Aufrechnungsbetrag gekürzt.

      Sind im Schadenfall nur Kosten (wie z.B. Gerichts- / Gutachter- / Rechtsanwaltskosten) zu zahlen, so erfolgt weder ein Abzug der Selbstbeteiligung noch eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes.

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    Sachversicherungen

    Hier können Sie das Schadenanzeigeformular ausfüllen und anschließend ausdrucken. Senden Sie uns das ausgefüllte und unterzeichnete Formular dann per Post, Fax oder E- Mail zu und fügen Sie die für den Schaden relevanten Unterlagen bei.

    Schadenanzeigeformular

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    Mit ein paar wenigen Angaben können Sie den Schaden online melden. Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie von uns eine Bestätigung.

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    Sachversicherungen wie die Wohngebäude-, Hausrat- und Glasversicherung sichern Sie gegen finanzielle Folgen von Schäden an der eigenen Immobilie und Ihrer Einrichtung ab.  Um diesen wertvollen Versicherungsschutz nicht unnötig zu gefährden, sollten Sie im Schadenfall einige wichtige Verhaltensregeln unter beachten:

    •  Feuerschaden

      • Melden Sie uns den Brandschaden unverzüglich, damit bei Bedarf ein Brandsachverständiger eingeschaltet werden kann
      • Bei der Durchführung polizeilicher Ermittlungen teilen Sie uns bitte die Tagebuchnummer mit
      • Erstellen Sie eine Auflistung der beschädigten Gegenstände
      • Machen Sie Angaben zur möglichen Brandursache
      • Ist Ihr Haus oder Ihre Wohnung nicht mehr bewohnbar, so helfen wir Ihnen gerne für diese Zeit eine Unterkunft zu finden
    •  Fahrraddiebstahl, Einbruch und Raub

      • Zeigen Sie bitte jeden Einbruch oder Raub bei der zuständigen Polizeidienststelle an
      • Erstellen Sie ein Verzeichnis der gestohlenen, zerstörten oder beschädigten Sachen. Darin muss der Versicherungswert oder der Anschaffungspreis und das Anschaffungsjahr der Sachen enthalten sein
      • Unterschreiben Sie dieses Verzeichnis und legen es sowohl dem Versicherer als auch die Polizei vor
      • Teilen Sie bei Diebstahl eines Fahrrades der Polizei den Hersteller, Marke und Rahmennummer mit
      • Sammeln Sie alle noch vorhandenen Belege der abhanden gekommenen oder zerstörten Sachen zusammen
      • Sind Sparbücher oder andere sperrfähige Urkunden abhanden gekommen, lassen Sie diese bitte unverzüglich sperren
    •  Blitzschlag / Überspannung durch Blitz

      • Suchen Sie die Einschlagstelle an Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück
      • Erkundigen Sie sich in der Nachbarschaft, ob der Blitz dort eingeschlagen hat
      • Notieren Sie die genaue Uhrzeit (Uhren stehen geblieben?)
      • Lassen Sie die betroffenen Geräte von einer Fachfirma prüfen
      • Lassen Sie sich eine Bestätigung von der Fachfirma über die Schadenursache geben
    •  Leitungswasserschaden

      • Lassen Sie eingefrorene Rohre, Heizkörper etc. durch einen Fachmann auftauen
      • Schließen Sie bei bestimmungswidrig austretendem Leitungswasser sofort den Haupthahn
      • Achten Sie darauf, dass keine elektrischen Wasserverbraucher, wie z.B. Wasch- und Spülmaschinen in Betrieb sind
    •  Sturmschaden

      • Sind massive Sturmauswirkungen zu beklagen (z.B. wenn entwurzelte Bäume auf Autos gefallen sind) benachrichtigen Sie bitte die Feuerwehr
      • Versichert sind Sturmschäden ab Windstärke 8. Bei kleineren Sturmschäden erkundigen Sie sich bei Ihren Nachbarn, ob auch dort Schäden entstanden sind
      • Fragen Sie beim Wetterdienst nach, welche Windstärke vorherrschte
      • Sammeln Sie Medienberichte über das Unwetter
      • Durch Sturm und Hagel entstandene Öffnungen sind unverzüglich zu verschließen, um einen möglichen Folgeschaden so gering wie möglich zu halten
    •  Hausrat / Wohngebäude

      • Sind massive Sturmauswirkungen, z.B. entwurzelte Bäume auf Autos zu beklagen, benachrichtigen Sie die Feuerwehr
      • Versichert sind Sturmschäden ab Windstärke 8. Bei kleineren Sturmschäden erkundigen Sie sich bei Ihren Nachbarn, ob auch dort Schäden entstanden sind
      • Fragen Sie beim Wetterdienst nach, welche Windstärke vorherrschte
      • Sammeln Sie Medienberichte über das Unwetter
      • Durch Sturm und Hagel entstandene Öffnungen sind unverzüglich zu verschließen, um einen möglichen Folgeschaden so gering wie möglich zu halten

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    private Haftpflicht

    Hier können Sie das Schadenanzeigeformular ausfüllen und anschließend ausdrucken. Senden Sie uns das ausgefüllte und unterzeichnete Formular dann per Post, Fax oder E- Mail zu und fügen Sie die für den Schaden relevanten Unterlagen bei.

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    Aufgabe der privaten Haftpflichtversicherung ist es, berechtigte Ansprüche zu regulieren und unbegründete Forderungen für Sie abzuwehren. Um diesen wertvollen Versicherungsschutz nicht unnötig zu gefährden, sollten Sie im Schadenfall einige wichtige Verhaltensregeln beachten:

    •  Was ist zu beachten, wenn ein Schadenfall eingetreten ist?

      • Schildern Sie uns bitte den genauen Schadenhergang
      • Helfen Sie uns bei der Feststellung von Ursache und Höhe des Schadens, indem Sie Auskünfte erteilen und Belege beibringen
      • Vermeiden Sie es bitte, ohne unsere vorherige Zustimmung Schadenzahlungen zu leisten oder einen Anspruch anzuerkennen. Überlassen Sie Ihrem Versicherungspartner die Verhandlungen bzw. die Abwicklung des Schadenfalles
      • Sorgen Sie bitte dafür, sofern Sie hierauf Einfluss nehmen können, dass die vernichteten oder beschädigten Sachen für eine Besichtigung aufbewahrt werden
      • Machen Sie Fotos oder Videoaufnahmen vom Schaden      

       

       

    •  Wann kann ein Rechtsanwalt oder Gutachter hinzugezogen werden und wer übernimmt die Kosten?

      Da die Schadenbearbeitung durch qualifizierte und erfahrene Sachbearbeiter erfolgt ist die Hinzuziehung externer Rechtsanwälte grundsätzlich nicht erforderlich. Sollte es im Einzelfall gleichwohl sinnvoll oder in gerichtlichen Verfahren gar zwingend erforderlich sein, einen externen Rechtsanwalt zu beauftragen, so kann der Versicherer Ihnen einen geeigneten Rechtsanwalt empfehlen. Erteilen Sie bitte den beauftragten Rechtsanwälten / Gutachtern alle notwendigen Auskünfte und Informationen, um eine möglichst erfolgreiche Vertretung Ihrer Interessen zu gewährleisten. Da der Rechtsanwalt / Gutachter Ihre Interessen vertritt, werden die Kostenrechnungen auf Sie ausgestellt. 

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    Elektronik

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    Die Elektronikversicherung bietet Versicherungsschutz für die technische Betriebseinrichtung von Büro-, Verwaltungs-, Handels- und Gewerbebetriebe. Um diesen wertvollen Versicherungsschutz nicht unnötig zu gefährden, sollten Sie im Schadenfall einige wichtige Verhaltensregeln beachten:

    •  Was ist zu beachten, wenn ein Schadenfall eingetreten ist?

      • Schildern Sie uns bitte den genauen Schadenhergang
      • Helfen Sie uns bei der Feststellung von Ursache und Höhe des Schadens, indem Sie Auskünfte erteilen und Belege beibringen
      • Machen Sie Fotos oder Videoaufnahmen vom Schaden
      • Sofern möglich, sorgen Sie bitte dafür, dass die vernichteten oder beschädigten Sachen für eine Besichtigung aufbewahrt werden

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    Unfallversicherung

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    Die Unfallversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen eines Unfalls rund um die Uhr und weltweit. Um diesen wertvollen Versicherungsschutz nicht unnötig zu gefährden, sollten Sie im Schadenfall einige wichtige Verhaltensregeln beachten:

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    sonstige Versicherungen

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  • 3

    Ihr Schadensachbearbeiter teilt Ihnen die Schadennummer mit und informiert Sie über das weitere Vorgehen