Es besteht umfassender Schutz für Streitigkeiten aus der gewerblichen, selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit bzw. für Streitigkeiten des versicherten Unternehmens. Sobald aktives Zurwehrsetzen erforderlich ist, trägt die Firmenrechtsschutzversicherung das Kostenrisiko und erbringt oder vermittelt Dienstleistungen zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen z. B. bei:
- Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche
- Verteidigung gegen straf-, ordnungswidrigkeits- oder standesrechtliche Vorwürfe
- Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen
- Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen