Das sollte selbstverständlich sein: Wer mit einem Auto weit über der Richtgeschwindigkeit unterwegs ist und dann während der Bedienung des Navigationssystems in die Leitplanke rauscht, handelt grob fahrlässig und muss haften. Das Oberlandesgericht Nürnberg sieht das auch so.
Der Fall: Mietwagen gecrasht
Schon die Fahrzeugbeschreibung sagt es: Mercedes CLS 63 AMG, als Mietwagen. Der Fahrer eines solchen Autos hatte bei der Fahrt mit rund 200 km/h auf der Überholspur das Navigationssystem bedient. Dabei geriet das Fahrzeug – trotz eingebautem Spurhalteassistenten – nach links von der Fahrbahn ab und stieß gegen die Mittelleitplanke. Trotz Haftungsfreistellung im Mietvertrag verlangte die Autovermietung einen Schadensersatz.
Das Urteil
Mit Recht, so das Oberlandesgericht Nürnberg. Denn bei einer Fahrt mit einem Tempo, das weit oberhalb der Richtgeschwindigkeit liege, müsse der Fahrer seine volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen richten. Schon eine kurzzeitige Ablenkung durch die Bedienung eines Infotainmentsystems könne den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründen. Laut Mietvertrag könne entsprechend der Verschuldensschwere die Haftungsfreistellung gekürzt werden. In diesem Fall hieß das die Hälfte des Schadens, nämlich 12.000 Euro für den Unfallfahrer (Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 02.05.2019, Az. 13 U 1296/17).
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