Dezember 2024

Straßenverkehr - Achtung: Müllfahrzeuge entleeren Müllcontainer!

Wer mit dem Auto an einem mit seinem Tagesgeschäft beschäftigten Müllfahrzeug vorbeifährt, muss Vorsicht walten lassen. Aber wie viel genau? Der Streit um eine Kollision mit einem Müllcontainer schaffte es bis zum Bundesgerichtshof.

Der Fall: Autofahrerin rammt Müllcontainer

Eine Pflegedienstmitarbeiterin war mit einem Dienstfahrzeug auf einer zweispurigen Straße unterwegs, als sie einem im Einsatz befindlichen Müllfahrzeug auf der Gegenfahrbahn begegnete. Sie fuhr relativ langsam – mit 13 km/h – am Müllfahrzeug vorbei, als einer der Müllwerker unachtsam einen Müllcontainer quer über die Fahrbahn schob. Es kam zum Zusammenstoß und einem Sachschaden, den der Pflegedienst erstattet bekommen wollte. Es ging vor Gericht.

Das Urteil

Der Fall nahm mehrere Instanzen, in denen es vorrangig um die Haftungsquoten ging. Zuerst entschied ein Landgericht auf 50/50, während dann ein Oberlandesgericht in Berufung eine 75-prozentige Schuld beim Müllwerker sah. Dann ging es sogar bis vor den Bundesgerichtshof, der dieses Urteil kippte. Das Hauptargument: Dem Müllwerker sei durch seine Unachtsamkeit eindeutig ein schuldhafter Verstoß zuzurechnen, jedoch hätte die Frau ebenso eindeutig gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Wer an einem im Einsatz befindlichen Müllfahrzeug vorbeifährt, dürfe nicht uneingeschränkt auf ein verkehrsgerechtes Verhalten der Müllwerker vertrauen. Gerade in engen Straßen mit unzureichendem Seitenabstand zum Müllwagen sei die Geschwindigkeit so zu drosseln, dass ein Fahrzeug sofort zum Stehen gebracht werden kann. So wurde der Fall zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückgewiesen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.12.2023, Az. VI ZR 77/23).

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