- Melden Sie uns den Brandschaden unverzüglich, damit bei Bedarf ein Brandsachverständiger eingeschaltet werden kann
- Bei der Durchführung polizeilicher Ermittlungen teilen Sie uns bitte die Tagebuchnummer mit
- Erstellen Sie eine Auflistung der beschädigten Gegenstände
- Machen Sie Angaben zur möglichen Brandursache
- Ist Ihr Haus oder Ihre Wohnung nicht mehr bewohnbar, so helfen wir Ihnen gerne für diese Zeit eine Unterkunft zu finden
Fragen zur Schadenmeldung?
Alana Svenda
Schadensachbearbeitung
T +49 211 49365-27
alana.svenda@afb24.de