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KFZ - Versicherung

Die KFZ-Versicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die bei der Zulassung eines Fahrzeuges nachgewiesen werden muss. Sie leistet bei Ansprüchen Dritter im Falle eines von Ihnen verursachten Verkehrsunfalls.

Für die Absicherung des eigenen Schadens kann sie um den Teil-  und Vollkaskoschutz ergänzt werden. 

  • Vergleich der Tarife mehrerer KFZ-Versicherer
  • Auf Wunsch Ergänzung des Versicherungsschutzes um Insassenunfall, Schutzbrief- und Rechtsschutzleistungen

Kaum jemand kann den Tarifdschungel und die jährlichen Veränderungen in den Tarif- und Typklassen in der Kfz-Versicherung überblicken. Wir können es!

Wir stellen Ihnen bei Bedarf einen Versicherungsvergleich von namhaften Versicherungsanbietern zur Verfügung und empfehlen Ihnen die für Sie passende Kfz-Versicherung.

Unter Kündigungsvordruck stellen wir Ihnen eine Musterkündigung zur Verfügung.

Als Halter eines in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugs sind Sie gesetzlich zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet. Diese sichert Verkehrsopfer ab und schützt Sie selbst vor Ansprüchen, wenn durch Ihr Fahrzeug Personen- oder Sachschäden verursacht werden oder ein Vermögensschaden eintritt. Sie gilt in Deutschland und der EU. Eine Erweiterung des Geltungsbereiches auf weitere Länder ist möglich.

Kfz-Haftpflichtversicherung:

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Ansprüchen, wenn durch Ihr Fahrzeug Personen geschädigt, verletzt oder getötet werden. Sie gilt ebenfalls, wenn Sachen beschädigt oder zerstört werden oder darüber hinaus ein Vermögensschaden eintritt.

Kfz-Teilkaskoversicherung:

Die Teilkaskoversicherung schützt Sie bei Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, wenn diese durch bestimmte Schadensursachen oder Diebstahl entstanden sind.

Als versichert gelten unter anderem Schäden durch:

  • Brand und Explosion
  • Entwendung
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag
  • Überschwemmung
  • Glasbruch

Kfz-Vollkaskoversicherung:

Die Vollkaskoversicherung umfasst die Teilkaskoversicherung und bietet darüber hinaus Schutz bei mutwilliger Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde oder bei einem selbst verschuldeten Unfall.

Als versichert gelten:

  • alle Teilkaskoschäden
  • mutwillige Beschädigung des Fahrzeugs durch Fremde (Vandalismus)
  • selbst verursachte Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug 
  • Totalschaden: Hier erfolgt eine Entschädigung zum Neuwert (in der Regel bis zu sechs Monaten nach Erstzulassung; in einigen Tarifen bis zu 12 Monaten)

Mögliche Tariferweiterungen bei der Teil- und Vollkasko:

  • Werkstattservice
  • Bei Totalschaden Neuwertentschädigung bis zu 24 Monaten nach Erstzulassung
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Diebstahl/Beschädigung fest eingebauter Informations- und Unterhaltungssysteme (z. B. Navigationssystem, Radio, CD-DVD-Player). In den ersten 12 Monaten nach Erwerb erfolgt die Erstattung zum Neuwert
  • Kurzschlußschäden

Schutzbrief:

Er bietet Hilfe bei Pannen, Krankheitsfällen oder Unfällen auf Reisen

Insassenunfallversicherung:

Darüber können Unfallfolgen von Personen, die im Fahrzeug mitgenommen werden, abgesichert werden. Für den Kunden selbst ist in jedem Fall die kfz-unabhängige Unfallversicherung vorzuziehen. Sie bietet einen wesentlich umfangreicheren und daher besseren Versicherungsschutz rund um die Uhr.

Verwenden Sie für die Kündigung Ihrer KFZ-Versicherung unseren Kündigungsvordruck. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer über das genaue Ablaufsdatum und Kündigungsfrist Ihres Vertrages.

Kündigungsvordruck

Angebot anfordern

Für die Zulassung Ihres Fahrzeuges benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (EVB).

Die bekommen Sie, wie folgt:

  • Tragen Sie die Person, auf welche das Fahrzeug zugelassen und versichert werden soll, ein
  • Nach Absendung des Online-Formulars erhalten Sie von uns per E-Mail eine EVB-Nummer. Bitte teilen Sie uns hierfür Ihre E-Mail-Adresse mit
  • Mit der EVB-Nummer beantragen Sie die Zulassung des Fahrzeuges beim Straßenverkehrsamt
  • Die Zulassungsbehörde kann mit der EVB-Nummer erkennen, dass bei dem Versicherer vorläufiger Versicherungsschutz besteht

Bitte melden Sie sich hier an, um eine EVB-Nummer anzufordern. Haben Sie noch keinen Account? Dann können Sie sich hier registrieren. Die Registrierung ist selbstverständlich kostenfrei. Haben Sie Ihr Passwort vergessen, können Sie es hier wieder anfordern.