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Mietrecht - Gewalttätiger Mieter kann fristlos gekündigt werden

Ein Vermieter hat Schutzpflichten gegenüber seinen Mietern. Daher kann er einem gewalttätig gewordenen Mann – trotz einer angeblichen untherapierten Alkoholsucht – fristlos ohne Abmahnung kündigen, so das Landgericht Berlin II.

Der Fall: Nach Gewalt gekündigt

Ein langjähriger Mieter in einem Mehrfamilienhaus war gegenüber Hausbewohnern gewalttätig geworden. Daraufhin kündigte ihm der Vermieter fristlos, ohne vorherige Abmahnung. Dagegen wehrte sich der Mann mit dem Argument, er sei alkoholsüchtig und zur Tatzeit nicht schuldfähig gewesen. Auch war er seit vielen Jahren Mieter und stets unauffällig gewesen.

Das Urteil

Das zuständige Landgericht Berlin II widersprach. Zwar sei grundsätzlich die Frage des Verschuldens des Mieters ein wichtiger Faktor bei der Abwägung, ob ein Mietvertrag fortgesetzt werden könne. Doch seien im vorliegenden Fall die Folgen der Pflichtverletzung schwerwiegend. Da der Vermieter auch Schutzpflichten gegenüber seinen übrigen Mietern habe, sei ihm eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unter keinen Umständen mehr zuzumuten gewesen. Das Fehlen einer Abmahnung und die langjährige unbeanstandete Mieterschaft taten dem keinen Abbruch (Landgericht Berlin II, Urteil vom 30.07.2024, Az. 67 S 190/24).

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