Juli 2023

Mietrecht - Eigenbedarfskündigung mit falschem Namen? Glück für den Mieter!

Wer eine vermietete Eigentumswohnung aufgrund Eigenbedarfs kündigen möchte, dabei aber den Nachnamen der Bedarfsperson komplett falsch angibt, verstößt gegen das BGB. Die Kündigung ist unwirksam, befindet das Landgericht Berlin.

Der Fall: Im Nachnamen der Stieftochter geirrt

Eine Vermieterin hatte den Mietern einer Wohnung eine Kündigung wegen Eigenbedarfs zugestellt. Sie benötige die Wohnung für ihre Stieftochter, so die Angabe. Doch hatte sie den Nachnamen ihrer Stieftochter, der Bedarfsperson, vollständig falsch angegeben. Daraufhin wies das Amtsgericht Berlin-Mitte eine Räumungsklage ab, worauf die Frau vor dem Landgericht Berlin eine Berufung anstrebte.

Das Urteil

Doch das Gericht wies auf die Erfolglosigkeit des Unterfangens hin. Schließlich sei mit der Falschbenennung das vom BGB geschützte Informationsbedürfnis des Mieters verletzt. Da das Kündigungsschreiben essenzielle Formalanforderungen nicht erfülle, sei die Konsequenz eine formelle und unheilbare Unwirksamkeit der Kündigung. Die Frau zog daraufhin die Berufung zurück (Landgericht Berlin, Urteil vom 14.02.2023, Az. 67 S 5/23).

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