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Unfallversicherung - Beim Firmenlauf verletzt – zahlt die Unfallversicherung?

Sportliche Großevents wie Firmenläufe erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch was geschieht, wenn sich ein Teilnehmer verletzt? Das Landessozialgericht Brandenburg sieht keine Begründung für einen Arbeitsunfall.

Der Fall: Inlinesturz im Tiergarten

Bei einem Firmenlauf im Berliner Tiergarten nahm eine Arbeitnehmerin auf Initiative ihres Arbeitgebers teil, der dafür auch T-Shirts zur Verfügung gestellt und das Startgeld bezahlt hatte. Auf nassem Untergrund rutschte die Frau mit ihren Inlineskates aus und brach sich beim Sturz das Handgelenk. Doch die Unfallkasse lehnte die Einstufung des Geschehens als Arbeitsunfall ab und kam nicht für den Schaden auf. Die Frau klagte.

Das Urteil

Ohne Erfolg. Das zweitinstanzlich befasste Landessozialgericht Brandenburg sah zum einen keine Einstufung als Betriebssport als zutreffend an, da keine Regelmäßigkeit und kein Ziel eines gesundheitlichen Ausgleichs vorgelegen habe. Und zweitens habe es sich auch nicht um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung gehandelt, sondern um eine Großveranstaltung mit Volksfestcharakter, an der nur ein kleiner Teil der Unternehmensbelegschaft teilgenommen habe. Somit habe die Unfallkasse keine Zahlungsverpflichtung (Landessozialgericht Brandenburg, Urteil vom 21.03.2023, Az. L 3 U 66/21).

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