AFB News Artikel zum Thema Sicherheit und Recht

  • News
  • Mietrecht - Eigenbedarfskündigung mit falschem Namen? Glück für den Mieter!

Mietrecht - Eigenbedarfskündigung mit falschem Namen? Glück für den Mieter!

Wer eine vermietete Eigentumswohnung aufgrund Eigenbedarfs kündigen möchte, dabei aber den Nachnamen der Bedarfsperson komplett falsch angibt, verstößt gegen das BGB. Die Kündigung ist unwirksam, befindet das Landgericht Berlin.

Der Fall: Im Nachnamen der Stieftochter geirrt

Eine Vermieterin hatte den Mietern einer Wohnung eine Kündigung wegen Eigenbedarfs zugestellt. Sie benötige die Wohnung für ihre Stieftochter, so die Angabe. Doch hatte sie den Nachnamen ihrer Stieftochter, der Bedarfsperson, vollständig falsch angegeben. Daraufhin wies das Amtsgericht Berlin-Mitte eine Räumungsklage ab, worauf die Frau vor dem Landgericht Berlin eine Berufung anstrebte.

Das Urteil

Doch das Gericht wies auf die Erfolglosigkeit des Unterfangens hin. Schließlich sei mit der Falschbenennung das vom BGB geschützte Informationsbedürfnis des Mieters verletzt. Da das Kündigungsschreiben essenzielle Formalanforderungen nicht erfülle, sei die Konsequenz eine formelle und unheilbare Unwirksamkeit der Kündigung. Die Frau zog daraufhin die Berufung zurück (Landgericht Berlin, Urteil vom 14.02.2023, Az. 67 S 5/23).

Unser Rechtsschutz bietet die optimale Verteidigung gegen strafrechtliche oder standesrechtliche Vorwürfe, sowie Ordnungswidrigkeiten. Außerdem werden Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung von Zeugen übernommen.

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:

Svetlana Klamm

AFB GmbH, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 4 93 65-33
Fax: +49 211 4 93 65-133
svetlana.klamm[at]afb24.de

Zurück zur Übersicht