Wohngebäude / Gebäude
Mit einer Wohngebäude- / Gebäudeversicherung schützen Sie sich gegen den Verlust Ihrer Immobilie.
Auch eine Photovoltaikanlage kann mitversichert werden.
Versicherte Gefahren:
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
Nicht versichert sind insbesondere Schäden:
- die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben
- die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben, Streik, Aussperrung oder Kernenergie verursacht werden
Nicht nur das Gebäude ist versichert, sondern auch verschiedene Einbauten. Selbst Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient z.B.:
- außen am Gebäude angebrachte Antennen, Markisen, Überdachungen
- Nebengebäude, Garagen
- Zentralheizungsanlage
- fest verlegter Fußbodenbelag
- sanitäre Installation
- Entsorgung umgestürzter Bäume
Beitragspflichtige Erweiterungen
Nach individueller Risikoprüfung können gegen Zuschlag Schäden durch weitere Elementargefahren (Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) mitversichert werden.
Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) mitversichert werden.
Versicherungssumme
Durch die Entwicklung der Baukosten (z. B. Baupreisindex) verändert sich der Neubauwert laufend. Die Wohngebäudeversicherung passt sich daher – als gleitende Neuwertversicherung – automatisch dem jeweiligen Wertzuwachs an. Eine individuelle Anpassung ist immer dann erforderlich, wenn wertbeeinflussende bauliche Veränderungen erfolgen. Bei zeitgemäßen Versicherungen werden Versicherungssumme und Beitrag nicht mehr nach dem fiktiven Gebäudewert des Jahres 1914, sondern nach dem Neubauwert berechnet. Wenn der Neubauwert durch einen fremden Architekten bestätigt oder bei Vertragsabschluss ein aktuelles Wertgutachten vorgelegt wird, gilt im Schadenfall Unterversicherungsverzicht.
Beispiele aus der Schadenpraxis
- Brand und Russschaden: Überhitztes, sich entzündendes Fett in der Küche. Schnell greift das Feuer auf andere Einrichtungen (Vorhänge) über. Auch wenn der Brand gelöscht werden kann, sind die Wände zumeist stark verrußt. Ersetzt werden Restaurierungs- und Anstrichkosten in voller Höhe.
- Hagelschaden: Hagelkörner so groß, wie Tennisbälle - zertrümmerten zahlreiche Ziegeldächer-, Photovoltaik-, und Solaranlagen.
- Sturmschaden: Kyrill! Jeder hat diese Bilder noch vor Augen. Sturmschäden durch abgedeckte Dächer und umgefallene Bäume.