Büroinhaltsversicherung
Die Büroversicherung sichert den „Einrichtungsbestand“ der Kanzlei ab.
In der Büroversicherung ist ein Bündel von Sachversicherungen zusammengefasst. Ähnlich wie in der Hausratversicherung ist der Inhalt (kaufmännische und technische Betriebseinrichtung) versichert. Zusätzlich besteht Versicherungsschutz auch für schadenbedingte Betriebsunterbrechungen (entgangener Gewinn, fortlaufende Geschäftskosten, weiterzuzahlende Löhne und Gehälter für Mitarbeiter) maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme für den Büroinhalt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die klassischen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Glasbruch. Elementarschäden können auf Wunsch mitversichert werden.
Die richtige Versicherungssumme orientiert sich am Wert der zu versichernden Gegenstände. Von Zeit zu Zeit empfiehlt sich eine Überprüfung, da - anders als im privaten Bereich die Vereinbarung einer Gleitklausel nicht möglich ist und damit die Gefahr einer Unterversicherung besteht. Die Versicherung erfolgt mit Summenanpassungsklausel gem. dem Index der Erzeugerpreise, der jährlich vom statistischen Bundesamt veröffentlicht wird.
Nicht versichert sind:
Beleuchtungskörper, Handspiegel, Hohlgläser, Gebrauchsgegenstände aus Glas, Gewächshausverglasungen, optische Gläser, Schriftscheiben von Fotosetzgeräten, Raster, Scheiben von Kopiergeräten und Werbeanlagen
Bei der Büroinhaltsversicherung ist darauf zu achten, dass Elektronikgeräte, die durch die weitaus umfassendere Elektronikversicherung bereits abgedeckt sind, ausgeschlossen werden.
Da sich der Versicherungsschutz unter Berücksichtigung der Risikoverhältnisse auf den angegebenen Versicherungsort bezieht, muss eine etwaige Änderung des Risikoortes durch Umzug, Erweiterung oder Gründung eines zusätzlichen Büros umgehend angezeigt werden, damit eine Umstellung / Erweiterung erfolgen kann.