Beruflicher Versicherungsschutz für Rechtsanwälte und Steuerberater

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Kanzleien & Gesellschaften

Sozietäten und weitere Gesellschaftsformen wie eine PartG mbB oder GmbH benötigen oft einen individuell angepassten Versicherungsschutz. Dabei müssen sowohl die gesetzlichen Vorschriften als auch die Zusammensetzung der Kanzlei berücksichtigt werden.

Für alle Kanzleikonstellationen bieten wir Ihnen einen umfangreichen und zuverlässigen Versicherungsschutz zu kostengünstigen Konditionen an. 

Highlights

  • individuelle Beitragsberechnung nach Honorarsumme oder Anzahl der versicherten Personen
  • flexible Gestaltung des Versicherungsschutzes im Hinblick auf die Sozienhaftung
  • TOP-Tarife für PartG mbB
  • persönliche vor-Ort Betreuung
  • Anrechnung der schadenfreien Jahre

Versicherungsschutz besteht für Verstöße, die vom Kunden zwischen Beginn und Ende des Versicherungsvertrages im Rahmen der versicherten Tätigkeit begangen wurden. Als versichert gilt die freiberufliche, selbständige Tätigkeit für Beratung nach europäischem und türkischem Recht. 

Was ist ausgeschlossen? Hier einige wichtige Ausschlüsse:

  • Vorsatz und wissentliches Abweichen von Gesetz
  • wissentliche Pflichtverletzung (außer bei PartG mbB)
  • Beratung nach außereuropäischem Recht (außer der Türkei) -> Mitversicherung in einzelnen Fällen möglich
  • in anderen Staaten eingerichtete und unterhaltene Kanzleien

Die abschließende Aufzählung  finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung ist die die deutsche Alternative zur anglo- amerikanischen LLP. Die Haftung für aus fehlerhafter Berufsausübung entstehende Schäden ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Sie ist deswegen die ideale Rechtsform für die Freiberufler.

Die gesetzlich vorgeschrieben Mindestversicherungssumme liegt bei den Rechtsanwälten bei 2,5 Mio. € und bei Steuerberatern bei 1 Mio. € . Bei beiden Berufsgruppen kann die Leistung des Versicherers auf die Mindestversicherungssumme, vervielfacht mit der Zahl der Partner, begrenzt werden. Mindestens muss jedoch das 4-fache der Mindestversicherungs-Summe zur Verfügung stehen.

Unseren Mustervertrag zur Gründung einer PartGmbB können Sie hier kostenlos anfordern.

Weitere Informationen zur PartG mbB finden Sie in unserem Bereich Download Unterlagen und in unserer Infofilmreihe.

Die Beitragsberechnung  in der Berufshaftpflichtversicherung erfolgt über mehrere Parameter:

  • versicherte Fachrichtung
  • die gewünschte Versicherungssumme – 250.000 € als Pflichtversicherungssumme oder auf Wunsch höher
  • die Höhe der gewählten Selbstbeteiligung
  • die Höhe des Jahresnettohonorars oder Anzahl der zu versichernden Personen 

Mehr Informationen zur Pflichtversicherung finden sie hier

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Kunden die eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, interessierten sich auch für eine Bürohaftpflichtversicherung.

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