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Versicherungsrecht - Riskante Kombination: Lithium-Akku plus Holzregal

Wer in einem (unter-)gemieteten Büroraum Lithium-Ionen-Akkus mit einem dazu nicht vorgesehenen Ladegerät lädt und das auch noch auf einem Holzregal tut, der muss für einen daraus entstandenen Brandschaden haften. Keine Frage für das Berliner Kammergericht.

Der Fall: Brand im Büroraum

Der Untermieter eines Büroraums hatte auf einem Holzregal Lithium-Ionen-Akkus geladen. Dazu hatte er ein Ladegerät verwendet, das vom Hersteller ausdrücklich nur für Akkus seiner eigenen Marke vorgesehen war – nicht jedoch für die des Untermieters. Es kam zu einer Entzündung eines Akkus aus der ein Brandschaden resultierte. Rund 73.500 Euro wollte die Versicherung des Vermieters vom Untermieter erstattet haben. Dieser bestritt eine Pflichtverletzung.

Das Urteil

Doch das Landgericht und später auch das Kammergericht Berlin teilten die Ansicht der Versicherung. Durch das Laden der Akkus habe er ein Brandrisiko geschaffen, das als allgemein bekannt angesehen werden könne. Nicht nur durch die Wahl der falschen Ladegerät-Akku-Kombination, sondern auch durch das Laden in einer brennbaren Umgebung habe er eindeutig seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Der Untermieter musste zahlen (Kammergericht Berlin, Urteil vom 11.01.2024, Az. 8 U 24/22).

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Svetlana Klamm

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