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Versicherungsrecht - Noch 109 Tage bis zum Inkrafttreten der Änderungen in der BRAO

Ab dem 01.08.2022 sind sämtliche anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften verpflichtet, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Sofern Sie gemeinsam mit anderen Rechtsanwälten/Steuerberatern tätig, in einer „(Schein) - Gesellschaft“ verbunden oder auf dem Briefkopf einer Kanzlei benannt sind, müssen Sie aktiv werden. Höchste Zeit für Sie zu prüfen, ob Ihre Berufsausübungsgesellschaft richtig versichert ist und der Versicherungsschutz den zukünftigen gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Neue Rechte und Pflichten der Berufsausübungsgesellschaften

Künftig ist es Berufsträgern gestattet, sich zur gemeinsamen Berufsausübung in sämtlichen möglichen Gesellschaftsformen zu Berufsausübungsgesellschaften zusammenzuschließen. Neu ist, dass sämtliche Berufsausübungsgesellschaften Adressaten der Versicherungspflicht sind. Das bedeutet z.B. für eine GbR, PartG oder Scheingesellschaft, dass diese künftig einen eigenen Versicherungsschutz als Gesellschaft benötigen. Änderungen können sich aber auch für bereits bestehende Berufsausübungsgesellschaften ergeben, wie z.B. die PartGmbB oder die Rechtsanwaltsgesellschaft (GmbH), die schon heute einer Versicherungspflicht unterliegen.

Mindestsummen der Berufshaftpflicht

Für die Mindestversicherungssummen gilt:

• anwaltliche und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaft ohne Beschränkung der Haftung
z.B. GbR, PartG, Scheingesellschaften Mindestversicherungssumme 500.000 €

• anwaltliche Berufsausübungsgesellschaft mit Beschränkung der Haftung,
z.B. PartGmbB / GmbH / KG / GmbH & CO. KG
Mindestversicherungssumme 2.500.000 €
Mindestversicherungssumme 1.000.000 €*

• steuerberatende Berufsausübungsgesellschaft mit Beschränkung der Haftung
Mindestversicherungssumme 1.000.000 €.

Als Jahreshöchstleistung** muss die Mindestversicherungssumme vervielfacht mit der Zahl der Gesellschafter und Geschäftsführer, die nicht Gesellschafter sind, zur Verfügung gestellt werden, mindestens jedoch vierfach. Daneben ist eine eigene Versicherung für die Gesellschafter / Partner und angestellten Berufsträger erforderlich.

Teures Versäumnis im Ernstfall
Versäumnisse bezüglich der Versicherungspflichten können die Gesellschafter und Mitglieder des Geschäftsführungsorgans teuer zu stehen kommen. Denn das Gesetz sieht eine persönliche Haftung der Gesellschafter und der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans in Höhe des fehlenden Versicherungsschutzes vor, sofern die Berufshaftpflichtversicherung nicht oder nicht in dem vorgeschriebenen Umfang unterhalten wird.

Die Lösung: eine Berufshaftpflichtversicherung vom Spezialisten Schließen Sie rechtzeitig einen Versicherungsschutz für Ihre Berufsausübungsgesellschaft ab. Mit der richtigen Beratung können Sie Ihre Kanzleikosten optimieren, denn häufig gibt es große Beitragsunterschiede für Versicherungspolicen bei nahezu gleichem Leistungsumfang. Als Spezialmakler mit mehr als 30 Jahren Erfahrung im Bereich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Steuerberater steht Ihnen die AFB GmbH mit unserer Expertise gerne beratend zur Verfügung. Die AFB übernimmt für Sie die Prüfung Ihres bestmöglichen Versicherungsschutzes für Ihre Berufsausübungsgesellschaft und die einzelnen Berufsträger. Profitieren Sie von unseren speziellen Beitragskonditionen und individuellen Versicherungslösungen mit namhaften Versicherern.

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:

Agnieszka Nabben

AFB GmbH, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 49365-69
Fax: +49 211 49365-169
Email: agnieszka.nabben[at]afb24.de

 

*Für Gesellschaften mit bis zu 10 Berufsträgern. Bei der Bestimmung der 10-Personen-Grenze sind auch angestellte Berufsträger, Teilzeitbeschäftigte sowie freie Mitarbeiter heranzuziehen.

**Bei der Jahreshöchstleistung handelt es sich um den Betrag, der als Gesamtsumme für alle Versicherungsfälle im Versicherungsjahr zur Verfügung steht.

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