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Versicherungsrecht - Aus dem Kreisel gedriftet. Versicherungsfall?

Erstaunlich aber wahr: Der Fahrer eines Sportwagens, der bei einem misslungenen Driftmanöver aus einem Kreisverkehr rutschte, hat Anspruch auf Leistungen aus seiner Vollkaskoversicherung, so das Landgericht Coburg.

Der Fall: Angebermanöver mit Folgen

Der Fahrer einer Chevrolet Corvette wollte augenscheinlich seinen Beifahrer beeindrucken und driftete mit gezielt durchdrehenden Reifen zweimal um einen – zur Tatzeit ansonsten leeren – Kreisverkehr. Doch bei der Ausfahrt versagten die Fahrkünste, der Sportwagen stieß gegen einen Bordstein und eine dahinterliegende Mauer. Ein beträchtlicher Sachschaden entstand, den der Fahrer von seiner Vollkaskoversicherung ersetzt haben wollte. Diese weigerte sich und verneinte den Versicherungsschutz, da sie von einer vorsätzlichen Verursachung ausging und Schäden in Zusammenhang mit Autorennen ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen seien.

Das Urteil

Das Landgericht Coburg urteilte im Sinne des Fahrers. Denn in der Deckungsschutzversagung der Vollkaskoversicherung sei keine Rede von grober Fahrlässigkeit gewesen – und nur diese hätte man feststellen können. Weder sei festzustellen, dass der Mann sein Auto vorsätzlich beschädigt habe, noch könne man von einem Rennen ausgehen. Schließlich sei seine Corvette das einzige Fahrzeug am Unfallort und in der Nähe gewesen (Landgericht Coburg, Urteil vom 26.01.2024, Az. 24 O 366/23).

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