Verkehrsrecht - Verkehrszeichen am rechten Autobahnrand gilt für alle Fahrstreifen!
In einem Verfahren zu einer deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf noch einmal den Regelungsbereich von Verkehrszeichen in Erinnerung gerufen.
Der Fall: Verkehrsschild für nicht relevant befunden
Ein Autofahrer, der nachts auf der A59 unterwegs war, wurde mit einer Geschwindigkeit von 138 km/h nach Toleranzabzug geblitzt. An der fraglichen Stelle gibt es zwei Hauptfahrstreifen sowie einen Ein- und Ausfädelungsstreifen. Des Weiteren gibt es zwei Schilder, die die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h begrenzen – eines im Mittelstreifen zwischen beiden Fahrtrichtungen, sowie eines am rechten Rand. Der Fahrer gab nun an, nur das Schild am rechten Rand wahrgenommen zu haben, aber der Annahme gewesen zu sein, es gelte nur für den Ein- und Ausfädelungsstreifen.
Das Urteil
Zu Unrecht, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Tatsache außen vor lassend, dass es auch ein zweites Schild auf der anderen Fahrbahnseite gab, das zu nächtlicher Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit auch gut erkennbar gewesen sein müsste, erinnerten die Richter an den Regelungsbereich von Verkehrszeichen: Dieser erfasst entlang einer quer zur gesamten Fahrbahn verlaufenden Linie alle Fahrstreifen – auch auf einer Autobahn. Konsequenz für den Fahrer: 600 Euro und ein Monat Fahrverbot (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2022, Az. 2 RBs 31/22).
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