Verkehr - Erlaubt: Videoaufnahme zur Beweissicherung im konkreten Haftungsfall
Das Amtsgericht Nienburg hat die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen im Auto bei Gerichtsverfahren genehmigt, sofern diese zum Zweck der Beweissicherung in einem konkreten Haftungsfall dienen (Az.: 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)).
Der Fall
Nachdem ein ausgebildeter IT-Spezialist beim Führen seines Kleinwagens von dem Fahrer eines Kleinbusses geschnitten und bedrängt worden war, schaltete er die auf dem Armaturenbett montierte Dashcam-Kamera ein. Die damit gefilmten „Beweisaufnahmen“, die den Angeklagten beim Ausbremsen und Beschimpfen des anderen Verkehrsteilnehmers zeigen, legte er dem Amtsgericht Nienburg in einem Verfahren wegen Nötigung vor. Das Gericht akzeptierte die Aufnahmen des Vorfalls als Beweismittel.
Das Urteil
Die Richter sahen die Dashcam- Aufnahmen als mit geltendem Datenschutz vereinbar, da sie anlassbezogen aufgenommen worden und somit verhältnismäßig waren. Sie dienten der Beweissicherung im konkreten Fall. Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und Beleidigung wurde der Provokateur zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt und dazu war er seine Fahrerlaubnis für zehn Monate los. Mit dieser Rechtsprechung gibt es jetzt zur Zulässigkeit von Dashcam-Aufnahmen das erste Urteil im strafrechtlichen Zusammenhang.
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