Rechtsprechung - Der Mietexplosion den Riegel vorgeschoben: Kappungsgrenze von 15 Prozent bestätigt
Der Bundesgerichtshof hat die Kappungsgrenze, welche die Mieterhöhung bei bestehenden Mietverhältnissen innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt, bestätigt (Az.: VIII ZR 217/14).
Der Fall
Als ein Vermieter in Berlin- Wedding eine 20-prozentige monatliche Mieterhöhung durchsetzen wollte, widersprach der Mieter unter Hinweis auf die Kappungsgrenze. Der BGH bezog sich in seinem Urteil auf die durch den Berliner Senat begrenzten Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen von max. 15 Prozent innerhalb von drei Jahren und gab dem Kläger Recht.
Das Urteil
Nach Prüfung der Senats-Verordnung hatten die Richter keine verfassungsrechtlichen Bedenken und bestätigten die Urteile aus früheren Instanzen. Denn in „Gebieten mit besonderer Gefährdungslage“ sei es ein „legitimes, dem öffentlichen Interesse dienendes Regelungsziel“, eine zu schnelle Mieterhöhung auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zu drosseln. Von dieser Entscheidung der höchsten Instanz profitieren mehr als 250 Städte mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt, welche die Kappungsgrenze ebenfalls mieterfreundlich heruntergesetzt haben.
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