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Mietrecht - Wohnung zur Fußball-EM untervermieten: Foul oder Fairplay?

Gerade zu internationalen Großevents wie aktuell der Fußball-Europameisterschaft suchen viele Menschen eine günstige Bleibe. Aber darf man als Mieter seine Wohnung kurzfristig an Fremde untervermieten? Was ist zu beachten?

Komplette Wohnung vermieten

Auch wenn es im Mietvertrag nicht erwähnt oder ausdrücklich geregelt ist, ist für eine Untervermietung immer die Erlaubnis des Vermieters erforderlich. Wird diese Zustimmung nicht eingeholt, kann der Vermieter abmahnen. Ein Grund für eine fristlose Kündigung liegt jedoch erst vor, wenn der Mieter die abgemahnte Untervermietung nicht beendet.

Zimmer oder Übernachtungen anbieten

Überlässt der Mieter seinen Gästen nicht die komplette Wohnung, sondern bleibt selbst auch in der Wohnung, hat der Mieter gegen den Vermieter in der Regel einen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis. Jedoch gilt es hier, die Absicht des Mieters einzubeziehen. Möchte er sich Gesellschaft verschaffen oder auf diese Weise die Wohnung für sich finanziell erschwinglich halten, ist es legitim. Dient die Untervermietung jedoch der Gewinnerzielung, hat der Mieter keinen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis.

Schäden an der Wohnung

Schwierig kann es werden, wenn Schäden an der Wohnung entstehen. Denn wenn ein Untermieter einen Fußboden beschädigt oder einen Wasserschaden verursacht, haftet dafür weder die Hausratversicherung noch die Haftpflichtversicherung des Mieters – schließlich hat er nicht den Schaden angerichtet. So bleibt nur die Haftpflicht des Untermieters.

Unsere Hausratversicherung sichert Ihre Wohnungseinrichtung und andere Gegenstände, die sich in Ihrer Wohnung oder Ihrer Immobilie befinden optimal gegen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Vandalismus, Einbruchdiebstahl oder auch Sturm und Hagel ab. Bei Beschädigungen von Verglasungen greift unser Zusatzbaustein der Glasversicherung, indem die Kosten für den Ersatz in gleicher Art und Güte übernommen werden.

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:

Julia Martens

AFB GmbH, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 4 93 65-23
Fax: +49 211 4 93 65-123
julia.martens[at]afb24.de

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