Bürokommunikation - Auch in eigener Sache: Anwälte müssen per beA kommunizieren
Auch wenn ein Rechtsanwalt in eigener Sache – etwa einer Streitigkeit mit seinem Versorgungswerk – tätig ist, muss er zur Übermittlung von Schriftsätzen den elektronischen Weg via beA wählen. Das Verwaltungsgericht Berlin lässt da keinen Zweifel
Der Fall: Einwand gefaxt
Ein Rechtsanwalt wehrte sich per Eilantrag gegen die Zwangsvollstreckung eines Beitragsbescheids des Versorgungswerks der Rechtsanwälte. Den dazu verfassten Schriftsatz schickte er per Fax und darauffolgend auch schriftlich an das Gericht. Wegen eines gestörten Zugangs zum Internet und auch weil er das Einscannen aller bisherigen Schriftsätze als zu aufwändig befand, hielt er diesen Weg für zulässig.
Das Urteil
Doch das Verwaltungsgericht Berlin wies den Eilantrag ab. Laut Verwaltungsgerichtsordnung müssen Anwälte schließlich seit Jahresbeginn 2022 Schriftsätze, Anlagen und Erklärungen elektronisch übermitteln. Dies gelte auch, wenn der Rechtsanwalt nicht als Prozessvertreter, sondern in eigener Sache auftrete. Im vorliegenden Fall sei der Anwalt explizit nicht als Privatperson vor Gericht gegangen. Damit hätte er beim Prozesserfolg vom Gegner auf Kostenrechtsbasis Gebühren und Auslagen verlangen können – aber so galten für ihn auch die Bestimmungen für Rechtsanwälte (Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 05.05.2022, Az. 12 L 25/22).
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