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Arbeitsrechts - Insolvenz beendet Wiedereinstellungsanspruch

Geht nach einer Kündigung wegen Betriebsstilllegung der Betrieb an einen neuen Besitzer über, kann für den gekündigten Mitarbeiter ein Wiedereinstellungsanspruch entstehen. Jedoch erlischt dieser, wenn eine Insolvenz folgt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt.

Der Fall: Gekündigt vor Betriebsübergang

Ein Arbeitnehmer erhielt aufgrund der Stilllegung des Betriebs eine dementsprechend betriebsbedingte Kündigung. Jedoch wurde – nach seiner Auffassung – bereits während der Kündigungsfrist ein Betriebsübergang an einen Nachfolger vereinbart. Daraufhin klagte der Mann auf Wiedereinstellung. Denn schließlich habe sich die Prognose des Arbeitgebers über den Wegfall des Beschäftigungsbedarfs nachträglich als unzutreffend erwiesen, was einen Wiedereinstellungsanspruch entstehen lasse.

Das Urteil

So weit, so richtig, befand das Bundesarbeitsgericht. Jedoch kam während des entsprechenden Prozesses erschwerend hinzu, dass der Erwerber des Betriebs während des Berufungsverfahrens Insolvenz anmeldete. Diese wiederum lasse den Anspruch auf Wiedereinstellung erlöschen, der Insolvenzverwalter sei nur an bestehende Arbeitsverhältnisse gebunden, müsse aber keine neuen abschließen, so das Gericht (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.05.2022, Az. 6 AZR 224/21).

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