AFB-Rechtsprechung - Steuerberatern obliegt Hinweispflicht auf Rücklagenbildungs-Möglichkeit
Beabsichtigt ein Steuerpflichtiger die Umwandlung seines Einzelunternehmens, dessen Betriebsgrundstück er zuvor verkauft, muss sein Steuerberater ihn über die Möglichkeit einer Rücklagenbildung informieren. So entschied das Oberlandesgericht Koblenz am 22.10.2014 (Az. 5 U 385/13).
Der Fall:
Da der frühere Steuerberater dies offensichtlich versäumt hatte, besteuerte das Finanzamt den aus der Veräußerung resultierenden Gewinn. Daraufhin verlangte der Steuerpflichtige Schadenersatz aufgrund von Falschberatung. Das OLG Koblenz gab dem Kläger dem Grunde nach Recht.
Das Urteil:
Mit einer gründlichen Beratung zu plausiblen Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb des Steuerrechts hätte der Steuerberater dem Mandanten ermöglicht, von den Kosten für bestimmte Wirtschaftsgüter, die in den vier bzw. sechs Folgewirtschaftsjahren angeschafft oder hergestellt würden, einen entsprechenden Betrag bis zur Höhe der gebildeten Rücklagen in Abzug zu bringen. Nach Feststellung lediglich eines Mindestschadens wies das OLG die Sache zwecks Fortsetzung der Aufklärung an das Landgericht zurück. In Bezug auf die Schadenersatzhöhe muss insbesondere die Frage geklärt werden, ob der Kläger innerhalb der Fristmaßgabe tatsächlich reinvestiert oder die Rücklagenbildung auf sich hätte beruhen lassen.
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