AFB-Rechtsprechung - Bundesregierung will das Besteuerungsverfahren modernisieren
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens eingebracht. Es beinhaltet geänderte Abgabefristen, den weitgehenden Verzicht auf Belege und die automatisierte Bearbeitung.
Steuerberatern wird zukünftig zwei Monate mehr Zeit für die Bearbeitung der Jahressteuererklärungen ihrer Mandanten gegeben; die Abgabefrist verschiebt sich auf den 28. Februar des Zweitfolgejahres. Wird die Steuererklärung bis dahin nicht eingereicht, muss der Steuerpflichtige allerdings mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Belege, wie bspw. Spendenquittungen, müssen nicht mehr vorgelegt, sondern für eine etwaige Anforderung des Finanzamts vorgehalten werden. Meldet der Zuwendungsempfänger die erhaltene Spende mit dem Einverständnis des Steuerpflichtigen unmittelbar an die Finanzverwaltung, kann die Vorhaltepflicht komplett entfallen. Von diesen Maßnahmen verspricht sich die Bundesregierung eine Aufwandsminimierung bei der Erstellung von Steuererklärungen, eine leichtere Handhabung der elektronischen Steuererklärung (ELSTER) und eine vereinfachte automationsgestützte Verarbeitung von Steuererklärungen bei der Finanzverwaltung.
Zwecks Konzentration der Personalressourcen auf Fälle, die tatsächlich geprüft werden müssen, soll mit der Einführung von Risikomanagementsystemen auf eine rein automationsgestützte Bearbeitung umgestellt werden. Das gleiche gilt für den Erlass sowie die Korrektur von Steuerbescheiden. Auch der Schriftverkehr soll stärker digital erfolgen und Steuerpflichtigen soll ein Download ihrer Steuerbescheide über das ELSTER-Portal ermöglicht werden.
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