AFB-Ratgeber - Netzbetreiber haftet für Überspannungsschäden an der Büroelektronik
Wenn Strom mit zu hoher Spannung aus der Steckdose kommt und dadurch Elektrogeräte beschädigt werden, haftet nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs der Netzbetreiber (Az.: VI ZR 144/13).
Der Fall
Ein Kunde machte gegenüber seinem Stromnetzbetreiber Schadenersatz geltend, nachdem ein Stromausfall zu Überspannungen in seinem Haus geführt hatte und so einen Schaden von 2.800 EUR verursacht wurde. Die Ursache für die Überspannung lag in der Unterbrechung von zwei erdenden PEN- Leitern, über die sein Haus mit der Erdungsanlage verbunden war.
Vorerst hatte ein Amtsgericht die auf Ersatz des entstandenen Schadens gerichtete Klage abgewiesen, doch der anschließenden Berufung des Klägers wurde in einem landesgerichtlichen Beschluss stattgegeben.
Das Urteil
Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Landgerichts. Demnach haftet der Netzbetreiber aufgrund der verschuldensunabhängigen (Gefährdungs-)Haftung. Der BGH wertete dabei, neben beweglichen Sachen, auch Elektrizität als ein Produkt im Sinne der Produkthaftung. Die entstandenen Schäden an Elektrogeräten und Heizung des Klägers, also an üblichen Verbrauchsgeräten, seien aufgrund der Überspannung und damit aufgrund eines Fehlers der Elektrizität verursacht worden. Mit solchen übermäßigen Spannungsschwankungen müsse der Abnehmer nicht rechnen, so der BGH.
Der Netzbetreiber ist daher im Sinne der Produkthaftung als Hersteller des fehlerhaften Produkts Elektrizität anzusehen. Da das Unternehmen Transformationen auf eine andere Spannungsebene - nämlich der sogenannten Niederspannung - für die Netzanschlüsse von Endverbrauchern vornehme, werde die Eigenschaft des Produkts durch den Betreiber in entscheidender Weise verändert. Nur nach der Transformation sei die Elektrizität für den Verbraucher mit den üblichen Verbrauchsgeräten nutzbar, begründete der BGH sein Urteil. (Az.: VI ZR 144/13).
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