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Rechtsprechung - Wenn die GEZ klingelt: Rundfunkbeitragspflicht für die GbR

Auch eine Rechtsanwalts-GbR mit einer Betriebsstätte ist zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet. Das Bundesverwaltungsgericht lässt daran keinen Zweifel.

Der Fall: GbR muss GEZ zahlen 

Eine Rechtsanwalts-GbR, die gegen die fälligen Rundfunkgebühren geklagt hatte, wurde vom Bundesverwaltungsgericht in die Schranken gewiesen. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine juristische Person im rundfunkbeitragsrechtlichen Sinne und als Inhaber der Betriebsstätte schuldet sie den Rundfunkbeitrag. Die Rundfunkbeitragspflicht dieser Inhaber greife nicht in die  von Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit ein. Ein Eingriff sei auch nicht dadurch gegeben, dass der Inhaber zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Vorhaltung eines internetfähigen Computers verpflichtet sei (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.03.2018, Az. 6 C 1/17). 

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