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Neue Medien - Bitcoin-Gewinne: Was sagt das Finanzamt?

Spätestens seit dem jüngsten Höhenflug des Bitcoin sind Kryptowährungen weithin bekannt geworden. Doch wie sind Gewinne aus der Spekulation mit digitalen Währungen zu versteuern? Die steuerliche Diskussion fängt gerade erst an.

Die Frage: Spekulationsgewinn mit Bitcoins

Ein Mandant eines Steuerberaters hatte vor zwei Jahren in Bitcoin investiert und diese rund fünf Monate in seinem Privatvermögen gehalten. Aufgrund der Kursentwicklung verkaufte er sie dann mit einem satten Gewinn von 120.000 Euro. Als er seine Einkommensteuererklärung erstellte, gab er den Gewinn nicht an – er dachte, digitale Währungen unterlägen keiner Steuerpflicht. Hat er sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht?

Die Antwort: Haltefrist beachten

Obwohl noch verschiedene Fragen offen sind, gibt es dennoch eine herrschende Ansicht zum steuerrechtlichen Umgang mit Kryptowährungen. So handelt es sich in diesem Fall um sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 2 EStG i.V.m § 23 EStG, und die Gewinne aus dem Verkauf gelten als privates Veräußerungsgeschäft. Damit sind die Gewinne steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt. Innerhalb dieser Frist ist ein Gewinn nur steuerfrei, wenn er unter der Freigrenze von 600 Euro liegt. Um also die Frage des Mandanten zu beantworten: eine Selbstanzeige nach § 371 AO wäre ratsam.

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Agnieszka Nabben

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