AFB-Neue Medien - Erweitertes Verbandsklagerecht hilft bei Datenschutzverstößen
Unternehmen, die mit der Sammlung persönlicher Daten ohne Zustimmung der Kunden gegen den Datenschutz verstoßen, können jetzt von Verbraucherschutzverbänden und vergleichbaren Institutionen verklagt werden.
Seit Inkrafttreten des „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ am 24.02.2016 ist es für Betroffene wesentlich leichter, sich gegen Verstöße der Datenschutzvorgaben zu wehren. Denn die Erweiterung des Verbandsklagerechts ermöglicht nun Verbraucherschützern, Unternehmen im Namen der Betroffenen abzumahnen oder auf Unterlassung zu verklagen, wenn jene mit Werbemaßnahmen, dem Handel von Adressen oder dem Anlegen von Persönlichkeitsprofilen gegen die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zum Schutz der Privatsphäre verstoßen. Zwecks Ausschluss eines möglichen Missbrauchs müssen sich die Verbände, die von ihrem erweiterten Spielraum Gebrauch machen wollen, beim Justizministerium in eine Liste qualifizierter Organisationen eintragen lassen. Das Gesetz beinhaltet übrigens auch die Möglichkeit, Online-Verträge jetzt auch online kündigen zu können.
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