Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
BRAO-Reform - Der richtige Schutz für Ihre Berufsausübungsgesellschaft
BRAO-/StBerG-Reform: Neue Rechte und Pflichten der Berufshaftpflicht
Ab dem 01.08.2022 sind sämtliche anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften verpflichtet, eine eigene Berufshaftpflicht nachzuweisen. Das bedeutet nach den Änderungen durch die BRAO-Reform z.B. für eine GbR, eine PartG oder auch eine Scheingesellschaft, dass diese künftig einen eigenen Versicherungsschutz als Gesellschaft benötigen, wie dies schon jetzt für die GmbH und die PartGmbB erforderlich ist.
Mindestversicherungssumme und Jahreshöchstleistung
Die konkrete Ausgestaltung der Versicherungspflicht durch die BRAO-Reform hängt davon ab, ob die Haftung der Berufsausübungsgesellschaft rechtsformbedingt beschränkt ist oder eine Beschränkung der Haftung der natürlichen Personen vorliegt.
Für die Mindestversicherungssummen gilt:
- anwaltliche und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaft ohne Beschränkung der Haftung
z.B. GbR/PartG/Scheingesellschaften
Mindestversicherungssumme 500.000 € - anwaltliche Berufsausübungsgesellschaft mit Beschränkung der Haftung
z.B. PartGmbB/GmbH/KG/GmbH & CO. KG
Mindestversicherungssumme 2.500.000 €
Mindestversicherungssumme 1.000.000 €* - steuerberatende Berufsausübungsgesellschaft mit Beschränkung der Haftung
Mindestversicherungssumme 1.000.000 €
Als Jahreshöchstleistung** muss die Mindestversicherungssumme vervielfacht mit der Zahl der Gesellschafter und Geschäftsführer, die nicht Gesellschafter sind, zur Verfügung gestellt werden, mindestens jedoch vierfach.
*Für Gesellschaften mit bis zu 10 Berufsträgern. Bei der Bestimmung der 10-Personen-Grenze sind auch angestellte Berufsträger, Teilzeitbeschäftigte sowie freie Mitarbeiter heranzuziehen.
**Bei der Jahreshöchstleistung handelt es sich um den Betrag, der als Gesamtsumme für alle Versicherungsfälle im Versicherungsjahr zur Verfügung steht.
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HIGHLIGHTS
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Gerne beraten wir Sie unverbindlich bei der Wahl des richtigen Versicherungsschutzes Ihrer Berufsausübungsgesellschaft im Zuge der BRAO-Reform. Vereinbaren Sie ganz einfach einen Termin bei Ihren Ansprechpartnern ob telefonisch, per Video-Call oder persönlich vor Ort. Oder fordern Sie ganz einfach online direkt Ihr Angebot an.
Angebot anfordernTeures Versäumnis im Ernstfall
Versäumnisse bezüglich der durch die BRAO-Reform entstehenden neuen Versicherungspflichten können die Gesellschafter und Mitglieder des Geschäftsführungsorgans finanziell erheblich belasten, denn die BRAO-Reform sieht eine persönliche Haftung der Gesellschafter und der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans in Höhe des fehlenden Versicherungsschutzes vor.